Allgemeine Informationen

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Motorisierte Bewegungsschienen (CPM)

Die passive Bewegungstherapie (CPM) ist eine weltweit etablierte Therapieform, bei der Gelenke mit motorisierten Bewegungsschienen passiv bewegt werden.

Um den positiven Einfluss der CPM-Therapie auf den Heilungsverlauf nach Gelenkeingriffen oder - verletzungen maximal auszuschöpfen, sollte möglichst früh postoperativ, idealerweise direkt nach einer Operation mit den passiven Bewegungsübungen begonnen werden. In dieser Phase sind aktive, muskuläre Bewegungsübungen indikationsbedingt häufig noch nicht möglich oder ausgeschlossen. Wundschmerzen würden sinnvolle, aktive Übungen ebenfalls behindern.
Bewegungsschienen helfen:
  • Gelenkeinsteifungen und Bewegungsdefizite zu vermeiden oder zu reduzieren
  • Heilungsprozesse an Sehnen und Bändern zu beschleunigen
  • die Belastungsfähigkeit ersetzter Bänder durch funktionelle Beanspruchung zu erhöhen
  • Muskelatrophie zu minimieren
  • den Gelenkstoffwechsel zu verbessern
  • die Blut- und Lymphzirkulation zu verbessern
  • das Thrombose- und Embolierisiko zu verringern
  • den stationären Klinikaufenthalt und die Gesamtdauer der Rehabilitation zu verkürzen.

Die Behandlung mit CPM-Schienen stellt keine isolierte Behandlungsform dar, sondern leistet stationär und ambulant einen Beitrag zum Gesamt-Therapiekonzept mit o.g. positiven Auswirkungen.

Idealerweise wird die Bewegungsschiene nach dem Behandlungsplan des Arztes in Verbindung mit Physio- oder Ergotherapie eingesetzt. Die Bewegungstherapie erfolgt ausschließlich im schmerzfreien Bereich.

Sobald der Patient aus stationärer oder ambulanter Behandlung entlassen wird, kann zur Weiterbehandlung eine Bewegungsschiene rezeptiert und durch den OrthoAktiv Mietservice zum Patienten nach Hause geliefert werden. Für die Dauer der ambulanten Vermietung einer Bewegungsschiene (i.d.R. mindestens 3-4 Wochen) steht das Gerät dem Patienten zeitlich unbegrenzt zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung und kann deshalb mehrmals täglich genutzt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ) hat in seiner Sitzung am 20.6.2019 einstimmig beschlossen, dass Bewegungsschienen für das Knie- und Schultergelenk für gesetzlich versicherte Patienten zu Lasten der Krankenkassen weiterhin erstattungsfähig sind- Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 4.9.2019. Den Beschluss können Sie hier nachlesen. 

Ortho Aktiv Medizintechnik Augsburg

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